Bundesverfassungsgericht zur Fortdauer neunmonatiger Untersuchungshaft
Das Grundrecht auf Freiheit der Person kann nur unter strengen Voraussetzungen eingeschränkt werden. Ist eine monatelange Untersuchungshaft vor diesem Hintergrund dadurch zu rechtfertigen, dass sich das Verfahren verzögert, weil ein Sachverständiger nicht auf die Anfragen des Gerichts antwortet? Nicht unbedingt, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Es hob den Beschluss der Haftfortdauer gegen eine Frau auf, die aufgrund eines versuchten Raubes über neun Monate Untersuchungshaft verbüßte.