Zeller | Khatib | Strafrecht Logo Hell

Zeller | Khatib | Strafrecht

Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht in Köln

»Kanzlei

Zeller | Khatib ist als bundesweit tätige Kanzlei auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert. Wir nehmen uns Zeit, handeln pragmatisch und bieten Ihnen bestmögliche Unterstützung.

»Kompetenzen

Von präventiver Beratung bis Verteidigung, von Bagatelle bis Kapitalverbrechen.
Nutzen Sie unser breites Spektrum!

»Köpfe

Unser erfahrenes Kanzleiteam ist bestens aufgestellt und stets für Sie einsatzbereit.

»Konkret

In unserem Blog finden Sie aktuelle Beiträge und  Pressemeldungen.

»Kontakt

Ihr direkter Weg zu uns.

Wir streiten für Ihr gutes Recht! Rufen Sie uns an unter Telefon: 0221 337700 30

Bürozeiten:

Mo - Do: 9:00 - 17:30 | Fr: 9:00 - 16:00

Zeller | Khatib in der »alten Wagenfabrik«

Profitieren Sie von der Leistungs­starken Kombination unserer Spezialisten

Zeller | Khatib ist als bundesweit tätige Kanzlei auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert. Die Sozietät ist entstanden aus dem Zusammen­schluss der Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht Dr. Jan-Maximilian Zeller und Jan Victor Khatib.

Wir sind spezialisierte Strafrechtler, die sich in ihrer juristischen Laufbahn frühzeitig auf diesen Rechtsbereich konzentriert haben. Dadurch können wir auf einen großen Erfahrungsschatz und vielfältige Kompetenzen für jede strafrechtliche Problematik zurückgreifen.

Die mit einem Strafverfahren verbundenen Maßnahmen bringen besonders weitreichende Eingriffe des Staates in die Rechte seiner Bürger mit sich und stellen für Beschuldigte daher eine große Belastung dar. Um diese Bürde wissen wir und unterstützen Sie daher nicht nur fachlich optimal, sondern bringen auch das nötige persönliche Fingerspitzengefühl mit, um Ihren Bedürfnissen in jeder Hinsicht gerecht zu werden. Daneben sind unbedingte Einsatzbereitschaft und Verhandlungsstärke für uns kennzeichnend.

Wir kämpfen in jeder Phase des Strafverfahrens für Sie. Unser Ziel ist dabei stets, engagiert die Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte zu erreichen. Sei es bei einer Hausdurchsuchung, im Falle der Untersuchungshaft oder einer Vorladung zur polizeilichen Vernehmung: Wir können Sie anhand Ihrer individuellen Bedürfnisse kompetent zur passenden Strategie beraten und setzen uns für einen bestmöglichen Verfahrensausgang ein. Auch wenn bereits ein Urteil gegen Sie ergangen ist, beraten wir Sie gerne und vertreten Sie im Bereich Berufung und Revision sowie während der Strafvollstreckung.

Zeller Khatib Strafrecht Kanzleiteam


KANZLEI

Mit nötiger Durchschlagskraft

personell breit aufgestellt, einsatzbereit und erfahren im Umgang mit umfangreichen Mandaten!

Zeller | Khatib | Strafrecht

KOMPE-
TENZEN

Wir eröffnen Auswege, Chancen & Möglichkeiten

durch pragmatische, agile und ergebnisorientierte Lösungen

Kompetenzen und Tätigkeitsbereiche

Von präventiver Beratung bis Verteidigung, von Bagatelle bis Kapital­verbrechen

Strafverteidigung:

Die Kanzlei steht Ihnen in jeder Phase eines Strafverfahrens wie auch im Rahmen strafpräventiver Beratung zur Seite. Dabei können wir als personell breit aufgestellte Kanzlei auch sehr umfangreiche Mandate übernehmen, wie sie zum Beispiel in Fällen vorkommen, in denen die Vorwürfe aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität oder der organisierten Kriminalität herrühren.

Doch auch in vermeintlichen Bagatellfällen schöpfen wir für unsere Mandanten das gesamte Spektrum der sinnvollen strafprozessualen Maßnahmen aus – für uns gibt es keine unwichtigen Mandate. Jede Angelegenheit wird mit vollem Einsatz bearbeitet.

Tätigkeitsbereiche:

Das Team von Zeller | Khatib

DAs fechten wir für Sie aus: Mit »scharfer Klinge« und mit hohem Persönlichen Einsatz!

Verlässlichkeit und persönliches Engagement für den bestmöglichen Schutz und die Durchsetzung Ihrer Interessen:

Der Einsatz für unsere Mandanten steht für uns stets an erster Stelle. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Zusammenhang Ihnen welche Delikte vorgeworfen werden – in unserer Kanzlei findet sich für jedes Verfahren der richtige Spezialist. Auch mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts sind wir vertraut.

Unsere Anwälte:

Dr. Jan-Maximilian Zeller Profil


ZELLER

Jan Victor Khatib


KHATIB

Rechtsanwalt Fin Keith Habermann Profil


HABER-MANN

Rechtsanwältin Stephanie Ablass Profil


ABLASS

Der (akute) Ernstfall ist eingetreten – was ist zu tun?

Zeller | Khatib | Strafrecht 1

Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme?

Bleiben Sie besonnen und lassen Sie sich nicht aus der Fassung bringen!


Zeller | Khatib | Strafrecht 2

Verweigern Sie die Aussage!

Es ist wichtig, dass Sie sich nicht äußern, bevor Sie mit uns gesprochen haben!

Zeller | Khatib | Strafrecht 3

Rufen Sie uns direkt an!

Nehmen Sie Kontakt
zu uns auf und lassen Sie sich beraten!

Kontaktdaten

Ihr Weg zu uns

Bei Festnahme oder Durchsuchung sind wir außerhalb unserer Bürozeiten für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 0172‍-‍9246 864

Bankverbindung:

IBAN: DE60 3704 0044 0121 6654 01
BIC: COBADEFFXXX | Commerzbank Köln

Die Kanzlei Zeller | Khatib ist personell breit aufgestellt und kann auch sehr umfangreiche Mandate übernehmen, wie sie zum Beispiel in Fällen vorkommen, in denen die Vorwürfe aus dem Bereich der Wirtschafts­kriminalität oder der organisierten Kriminalität herrühren. Doch auch in vermeintlichen Bagatellfällen schöpfen wir für unsere Mandanten das gesamte Spektrum der sinnvollen strafprozessualen Maßnahmen aus – für uns gibt es keine unwichtigen Mandate. Jede Angelegenheit wird mit vollem Einsatz bearbeitet.

Der Einsatz für unsere Mandanten steht für uns stets an erster Stelle. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Zusammenhang Ihnen welche Delikte vorgeworfen werden – in unserer Kanzlei findet sich für jedes Verfahren der richtige Spezialist. Auch mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts sind wir vertraut.

Natürlich vertreten und verteidigen wir Sie auch in Ordnungs­widrigkeiten­verfahren jeglicher Art.

Sie haben als Beschuldigter in jeder Phase des Strafverfahrens das Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen. Es ist nie empfehlenswert, ohne anwaltliche Beratung beispielsweise einer Beschlagnahme zuzustimmen oder gar eine Aussage zu tätigen. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne. In dringenden Notfällen wie Festnahmen oder Durchsuchungen sind wir 24 Stunden für Sie erreichbar.

Ergänzend zur Individualverteidigung stehen wir Unternehmen gerne schon im Vorfeld schwieriger Entscheidungen beratend zur Seite (Strafprävention). Denn der Grat zwischen Handlungen, die noch von der unternehmerischen Freiheit gedeckt sind, und bereits strafbaren Verhaltensweisen ist oftmals schmal. Eine frühzeitige strafpräventive Beratung ist mithin nicht selten unerlässlich, um spätere Probleme strafrechtlicher Art erst gar nicht zu riskieren.

Wir vertreten Unternehmen auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren, insbesondere bei drohender Geldbuße nach § 30 OWiG. Unternehmern stehen wir in Fällen einer vorgeblichen Verletzung der Aufsichtspflicht gem. § 130 OWiG zur Seite. Gleichfalls werden wir für Unternehmen tätig, denen als Nebenbeteiligte in einem Strafverfahren eine Vermögensabschöpfung durch Einziehung, Verfall oder eine Verbandsgeldbuße droht.

Neben unserem praktischen Engagement sind wir wissenschaftlich tätig, bringen uns über Lehraufträge an Universitäten ein und publizieren in der rechtswissenschaftlichen Fachliteratur. Eine kontinuierliche Fortbildung ist für uns selbstverständlich, sodass wir Sie stets auf dem neuesten Stand der Wissenschaft und Rechtsprechung verteidigen.

Wir verwenden Cookies, damit Sie die Funktionen unserer Website optimal nutzen und wir Ihnen mehr Benutzerfreundlichkeit bieten können. Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Datenschutzerklärung