Das Revisionsrecht ist weitestgehend Richterrecht und gilt als Königsdisziplin des Strafrechts. Nur die ständige Fortbildung des Revisionsverteidigers kann gewährleisten, die Fehler im Urteil zu finden, die zur Aufhebung eines Urteils führen können.
Ist gegen Sie bereits ein Strafurteil ergangen? Dann prüfen wir für Sie, ob und welches Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg bietet. Gegen Verurteilungen der Amtsgerichte besteht die Möglichkeit der Berufung und der (Sprung-)Revision. Gegen Verurteilungen der Landgerichte besteht lediglich die Möglichkeit der Revision gegen das Urteil. Diese kann gemäß § 337 StPO nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht.
Das Revisionsrecht ist eine sehr schwierige und anspruchsvolle Materie des Strafrechts. Hier wird ein erfahrener Verteidiger benötigt, der sich sehr gut mit den materiellen und den prozessualen Aspekten des Rechtsgebiets auskennt. Die Zulässigkeitsanforderungen an das Rechtsmittel der Revision durch die Rechtsprechung sind enorm. Durch unsere hohen Ansprüche an die Qualität unserer Arbeit und unsere wissenschaftliche Ausrichtung werden wir auch hier für Sie das bestmögliche Ergebnis erreichen.