Rechtsanwalt Fin Keith Habermann berät und verteidigt Sie auf allen Gebieten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Neben der Verteidigung in der ersten Instanz vor Gericht steht Ihnen Rechtsanwalt Habermann auch im Rechtsmittelverfahren (Berufung/Revision) sowie im Strafvollstreckungsverfahren zur Seite.
Rechtsanwalt Habermann studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Schon während seiner Studienzeit galt sein Interesse dem Strafrecht, sodass er gleich zu Beginn dem Verein zur Förderung der Kriminalwissenschaften an der Universität zu Köln (zuvor: Verein zur Förderung des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln) beitrat. Während seines Referendariats absolvierte Herr Habermann sowohl die Rechtsanwalts- als auch die Wahlstation im strafrechtlichen Dezernat der Kanzlei Temme Klein (Fachanwälte für Strafrecht und Steuerrecht) in Köln. Seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Köln ist er als Strafverteidiger tätig.
Fin Keith Habermann fühlt sich neben der praktischen Tätigkeit als Rechtsanwalt auch der Wissenschaft und Lehre besonders verbunden. Seit dem Jahre 2010 ist Herr Habermann in verschiedenen Positionen am Großen Examens- und Klausurenkurs der Universität zu Köln tätig. So arbeitete er u.a. als Dozent und Korrektor von Probeexamensklausuren, wobei sich sein Bearbeitungsfeld auf alle Rechtsgebiete, einschließlich der Neben- bzw. Randgebiete, erstreckte. Im Rahmen seiner lehrenden Tätigkeit konzeptionierte und hielt er eine Lehrveranstaltung zur Vermittlung rechtsmethodischer Fähigkeiten und notwendiger Klausurtechnik. Daneben war er Leiter des strafrechtlichen Tutoriums für Examenswiederholer und Kandidaten im Verbesserungsversuch. Neben seiner Tätigkeit als Strafverteidiger ist Herr Habermann an der genannten universitären Einrichtung aktuell noch als leitender Referent der Geschäftsführung zur Qualitätssicherung eingesetzt.
Außerdem promoviert Herr Habermann derzeit an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.
Rechtsanwalt Habermann spricht deutsch und englisch.
Veröffentlichungen
Entscheidungsanmerkungen
- Voraussetzungen der Zuschreibung von EncroChat-Kennungen im Rahmen der Prüfung des dringenden Tatverdachts – Anmerkung zum Beschluss des LG Frankfurt (Oder) vom 27.10.2022 – 24 Qs 80/22, in: jurisPR-StrafR 3/2023 Anm. 1 (mit Jan Victor Khatib)