Verkehrs­strafrecht

Zeller-Khatib
Das Verkehrsstrafrecht einschließlich des Rechts der Verkehrsordnungswidrigkeiten dient in erster Linie der Verkehrssicherheit. Im Bereich des Verkehrsstrafrechts droht oftmals – neben den möglichen Sanktionen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe – ein Fahrverbot oder die dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei Betäubungsmitteln oder Alkohol am Steuer droht zudem oftmals eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Delikte aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts sind beispielsweise:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfällen
  • Fahrlässige Tötung bei Verkehrsunfällen
  • Unterlassene Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Aufgrund der engen Verzahnung mit naturwissenschaftlichen (zum Beispiel bei der Bewertung von Wirkstoffgutachten bei Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss) und technischen (zum Beispiel Unfallgutachten) Fragestellungen im Zusammenhang mit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich des Straßenverkehrs sind hier ausgeprägte Fachkenntnisse und stetige Fortbildung unabdingbar.

Zudem haben Vorwürfe aus dem verkehrsstrafrechtlichen Bereich meist einen Bezug zu anderen Rechtsgebieten. Hier stehen Maßnahmen der Verwaltungsbehörden, wie beispielsweise die Anordnung einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) oder eine Fahrtenbuchauflage im Raum. Zudem droht oftmals nach einem Unfall die zivilrechtliche Inanspruchnahme durch (vorgeblich) Geschädigte.

Wir vertreten Sie in diesem Bereich kompetent und beraten Sie umfassend. Wir greifen dabei auf einen langjährigen Erfahrungsschatz im Bereich des Verkehrsstrafrecht zurück.

Wir streiten für Ihr gutes Recht!
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