Das Baustrafrecht ist Teil des Wirtschaftsstrafrechts und nimmt als solches an der Professionalisierung und dem Ausbau der Strafverfolgungsbehörden im gesamten Bereich der Wirtschaftsdelinquenz teil.
Auch hier führen Spezialabteilungen der Staatsanwaltschaften immer häufiger Ermittlungen durch, die Zahl der Anklagen und öffentlichen Hauptverhandlungen steigt entsprechend. Die Spitze dieser Entwicklung kommt in medienwirksamen Großverfahren wie anlässlich des Einsturzes des Kölner Stadtarchives, dem Kölner „Gerüstbau-Mafia“ Komplex oder dem Bonner Bauskandal um das World Conference Center zum Ausdruck.
Zwangsläufig setzt das Baustrafrecht besondere Kenntnisse des Bau- und Immobiliensektors voraus. Entsprechende Spezialkenntnisse konnten insbesondere Dr. Zeller und Rechtsanwältin Ablass während ihrer vorangegangenen Tätigkeit in einer – neben dem Strafrecht – seit bald 40 Jahren im Baurecht spezialisierten Kölner Kanzlei erlangen.
Somit kann auf einen reichen Erfahrungsschatz und die nötigen Kenntnisse einschlägiger Spezialvorschriften beispielsweise aus dem Bereich des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und des Kernstrafrechts (Baugefährdung, Korruption, Betrugs- und Untreuedelikte) zurückgegriffen werden, wobei das Arbeitsstrafrecht auch Teil von Dr. Zellers regulärer Vorlesung an der Universität zu Köln ist. Gleiches gilt für die weiter in Betracht kommenden Umwelt- und Wettbewerbsdelikte wie wettbewerbswidrige Absprachen bei Ausschreibungen und Steuerstraftaten. Der Bogen vorhandener Kenntnisse spannt sich angesichts der nicht unerheblichen Zahl von Insolvenzen von Baufirmen bis zum Insolvenzstrafrecht samt seiner Begleitstraftaten und bis zum Ordnungswidrigkeitenrecht.
Bitte beachten Sie ebenfalls die Ausführungen zum Wirtschaftsstrafrecht.