Criminal Compliance lässt sich definieren als die Gesamtheit aller Maßnahmen, um ein rechtmäßiges Verhalten des Unternehmens, seiner Organe sowie der Mitarbeiter im Hinblick auf gesetzliche Gebote und vor allem Verbote zu gewährleisten.
Gerade in den letzten Jahren ist die Verhängung von Geldbußen nach § 130 und § 30 OWiG vermehrt in den Blickpunkt geraten.
Dass auch Unternehmen zur Normbefolgung verpflichtet sind, klingt wie eine Selbstverständlichkeit. Alles andere als selbstverständlich sind aber die Standards, die Ordnungs- und Ermittlungsbehörden von der Unternehmensführung verlangen. Insbesondere Geschäftsleitungsorganen junger Unternehmen (Start-Ups) ist zu raten, sich frühzeitig mit dem Thema vertraut zu machen.