Dem Begriff allgemeines Strafrecht unterfallen jene Delikte des Strafgesetzbuchs (StGB), die in der Strafverteidigungspraxis besonders häufig vorkommen.
Neben einigen besonders schweren Deliktstypen wie dem schweren Raub oder der räuberischen Erpressung handelt es sich zumeist um Fälle von „Alltagskriminalität“. Eine erfolgreiche Verteidigung erfordert aber gerade auch hier Einsatzbereitschaft, Geschick und geschulten Umgang mit der Strafprozessordnung. Da die Beherrschung der Strafprozessordnung letztlich Grundlage jeder effizienten Strafverteidigung ist, zeigt sich die Qualität eines Strafverteidigers nicht zuletzt am gekonnten Umgang mit vermeintlich alltäglichen Fällen. Deshalb sehen wir es als selbstverständlich an, im Interesse unserer Mandanten das ganze Spektrum strafprozessualer Maßnahmen zu nutzen und – wenn nötig – Konflikten mit Staatsanwälten, Richtern und Polizeibeamten nicht aus dem Weg zu gehen.
Zu den geläufigen Delikten des allgemeinen Strafrechts gehören: Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung, Nachstellung („Stalking”), Erschleichen von Leistungen, Betrug, Computerbetrug, Erpressung, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Räuberische Erpressung, Brandstiftung, Urkundenfälschung, Begünstigung, Hehlerei, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verleumdung, Meineid und Falsche Versicherung an Eides Statt u.a.