Bundesverfassungsgericht: Die Bezeichnung als „Trulla“ ist nicht unbedingt eine Beleidigung
Bei einer Anklage wegen Beleidigung muss das Gericht in besonderem Maße die Meinungsfreiheit des Angeklagten berücksichtigten. Im Fall eines Sicherungsverwahrten, der eine Sozialarbeiterin als „Trulla“ beleidigte, ist dies nicht geschehen, weshalb das Bundesverfassungsgericht die Verurteilung aufhob.