Landgericht Köln: Keine Akteneinsicht für die Nebenklage bei Aussage-gegen-Aussage
In der Konstellation Aussage gegen Aussage muss das Gericht Zeugenaussagen besonders kritisch prüfen. Hatte der Zeuge im Vorfeld Akteneinsicht, kann dies die Glaubhaftigkeit seiner Aussage verringern. Das Landgericht Köln hat in einem solchen Fall daher nun dem Rechtsanwalt des Opfers einer Straftat die Akteneinsicht verwehrt.